Informationen für Kunden bei Umzugsschäden

Falls der ungünstigste Fall eintreten sollte und ein Schaden beim Umzug oder der Reinigung entstehen, stehen wir Ihnen gerne mit Unterstützung zur Seite.

Folgendes gilt es zu beachten:

  • Umzugsunternehmen haften wir mit der Haftpflichtversicherung für Schäden am Gebäude (z.B. an Wänden, Türkanten oder Liften)
  • Falls Sie beim Vertragsabschluss eine All-Risk Umzugsversicherung ausgeschlossen haben und trotzdem eines Ihrer Möbelstücke zu Schaden gekommen ist, so haften Umzugsfirmen ausschliesslich bei vorsätzlicher Beschädigung oder grober Fahrlässigkeit
  • Haben Sie eine All-Risk Umzugsversicherung abgeschlossen, deckt diese den Schaden an Ihren Möbelstücken ab
    • Bei Neuwert-Versicherung: Den Wert eines neuen Möbelstückes
    • Bei Zeitwert-Versicherung: Den aktuellen Wert des Möbelstückes, in Anbetracht des Alters und damit verbundenen Wertverlustes über die Zeit
  • Erkennbare Schäden müssen am Umzugstag schriftlich auf dem Übergabeprotokoll vermerkt werden
  • Versteckte Schäden sind innerhalb von 7 Tagen nach dem Umzug zu melden
  • Alle Unterlagen und Informationen sollten spätestens nach 30 Tagen bei der Versicherung eintreffen

Falls Sie eine Meldung über Schäden machen möchten, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Laden Sie das Formular zur Schadensabwicklung herunter und füllen Sie es vollständig aus und unterzeichnen es anschliessend
  2. Von jedem beschädigtem Möbelstück werden Fotos benötigt, auf denen die Schäden gut erkennbar sind (z.B. eine Aufnahme des gesamten Möbels, sowie eine Nahaufnahme der Beschädigung). Tipp: Machen Sie schon vor dem Umzug Fotos Ihrer Möbel – dies erleichtert später einen möglichen Nachweis gegenüber der Versicherung.
  3. Für jedes Möbelstück, welches wir bei der Versicherung anmelden, benötigen wir einen Kaufnachweis (z.B. Quittung)
  4. Senden Sie alle Unterlagen gesammelt innert 7 Tagen an Ihren Welti-Furrer Kontakt, wir melden den Schaden im Anschluss an die Versicherung

Wir setzen uns anschliessend wieder mit Ihnen in Kontakt, um den Schaden abzuwickeln. Die Versicherung entscheidet auch über Art und Höhe der Entschädigung, und ob ein Gutachter aufgeboten wird. Beachten Sie dabei auch mögliche Selbstbehalte.

Bei Fragen steht Ihnen Ihr Welti-Furrer Kontakt jederzeit hilfsbereit zur Seite – damit Sie sich so schnell wie möglich auf Ihr neues Zuhause fokussieren können.