Bestellung und Vertragsabschluss Wir bieten unsere Produkte unter unserer Website für den schweizerischen Markt in Schweizer Franken an. Eine Bestellung ohne Rechnungs- und/oder Lieferadresse bzw. Registration gilt als rechtlich nicht verbindlich, d.h. ein Vertrag kommt nicht zustande. Vorgängig einer Bestellung muss der Käufer bestätigen, dass er die allgemeinen Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und diese uneingeschränkt anerkennt. Der Vertrag zwischen Welti-Furrer AG und der Bestellerin, resp. dem Besteller kommt erst mit der Annahme der Bestellung zustande. Die Auftragsbestätigung erfolgt mit einem E-Mail an den Kunden. Die Kunden verpflichten sich, bei der Eingabe von persönlichen Daten wahrheitsgetreue Angaben zum machen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Welti-Furrer AG keine der eingegebenen Daten an Dritte weiterzugeben. Personen unter 18 Jahren bzw. nicht voll handlungsfähige Personen bestätigen mit Ihrer Bestellung gleichzeitig die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters für das entsprechende Geschäft. Personen unter 18 Jahren bzw. nicht vertragsfähige Personen bedürfen zur Gültigkeit des Vertragsabschluss der ausdrücklichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Pflichten der Parteien Welti-Furrer AG verpflichtet sich, die vom Kunden bzw. der Kundin bestellten Waren zu liefern. Der Kunde verpflichtet sich, Welti-Furrer den Kaufpreis, alle verlangten Lieferkosten und die übrigen Auslagen zu bezahlen. Die Auslieferung erfolgt zu normalen Bürozeiten und wird durch den Transportunternehmer festgelegt und mit dem Kunden vereinbart.
Kaufpreis und Lieferkosten Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Die Preise verstehen sich inklusive MwSt. Die Kosten der Lieferung sind der Website von Welti-Furrer/Zügelshop-Infos zu entnehmen.
Übergang von Nutzen und Gefahr Nutzen und Gefahr gehen mit Ablieferung der Ware auf den Kunden über.
Lieferung Die bestellten Waren werden, falls nicht anders verlangt, an die angegebene Lieferadresse zugestellt. Welti-Furrer bemüht sich, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Jede Gewährleistung wird jedoch ausgeschlossen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechtes, insbesondere diejenigen über den Kaufvertrag (OR Art. 184 ff.), resp. Auftrag (OR Art. 394 ff.)des Schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand ist Zürich.
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